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POS Point of Sales Services & Concept GmbH
Hauptstraße 33
D-04463 Großpösna / Leipzig
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Geschäftsführerin: Brigitte Werner
Tel. : 03 42 97 - 14 38 0
Fax : 03 42 97 - 14 38 20
E-Mail: service@point-of-sales.de
Amtsgericht Leipzig, HRB 15587
USt.-IdNr. DE 200022082
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Markenschutz:
Aufgeführte Warenzeichen, Produktnamen, Firmennamen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Hersteller und Urheber.
Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Daher möchten wir Ihnen jederzeit Rede und Antwort bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten stehen. Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen diese Website nicht beantworten konnte, oder wenn Sie zu einem Punkt vertiefte Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der P.O.S Point Of Sales Services & Concept GmbH
§1 Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungenen liegen allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen zu Grunde. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung unserer Verkaufsbedingungen, auch dann, wenn der Käufer unsere Leistung mit abweichenden Bedingungen bestätigt hat.
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungenen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Prospekten, Katalogen u.a. (auch online) stellen lediglich Angebote zum Angebot dar. Sämtliche Vertragsabschlüsse erhalten erst Gültigkeit durch unsere Bestätigung. Mündliche Zusagen und Garantien von Vertretern und Angestellten sind nur dann für die P.O.S. Point of Sales Services & Concept GmbH (nachfolgend POS GmbH genannt) rechtlich bindend, wenn sie von der POS GmbH eine schriftliche Bestätigung erfolgt. Ein Vertrag kommt nur und erst zustande, wenn die POS GmbH den Auftrag schriftlich bestätigt oder durch Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
§3 Angaben in Prospekten, Muster
Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen über unsere Produkte, insbesondere Maße und technische Daten, sind nur ungefähr und annähernd; sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
§4 Preise, Zahlungsbedingungen
Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung, auch inklusive Umweltpauschale, ggf. Bar-Nachnahme, Transport, Maut, Frachtversicherung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Im Falle, dass zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
Alle in unserem Katalog/Prospektmaterial/Onlineshop genannten Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ab unserem Geschäftssitz.
Die Lieferung erfolgt ab unserem Geschäftssitz unfrei in einer Versendungsform unserer Wahl.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder ohne Abzug binnen 21 Tagen zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu fordern. Können wir Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als 4 Monaten, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Steigerung der Lohnkosten oder Materialpreisen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller Kündigungsrecht.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die POS GmbH - ohne Verzicht auf sonstige Rechte und Ansprüche - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Werden der POS GmbH Tatsachen bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass geben, so ist die POS GmbH berechtigt, alle offen stehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und die weitere Belieferung des Käufers von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Wenn der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen angemessener Frist Folge, kann die POS GmbH nach ihrer Wahl Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine angemessene Frist in diesem Sinne liegt auf jeden Fall bei einer Frist von 8 Werktagen vor.
§5 Lieferungen und Lieferverzug
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeiten nur annähernd. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer sich für die Menge vom Vertrag lösen, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandt bereit gemeldet ist.
Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen schriftlich erfolgen. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, vereinbartem Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Beibringung etwa erforderlicher behördlicher Bescheinigungen. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die POS GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der POS GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von einem Vorlieferanten verursacht sind, gilt im einzelnen: Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Käufen der POS GmbH in Verzug ist. Umstände, die von der POS GmbH nicht zu vertreten sind, sowie höhere Gewalt, berechtigen diese, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder in Bezug auf den noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer steht es frei, die Erklärung anzufordern, ob die POS GmbH zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Antwortet die POS GmbH nicht innerhalb einer angemessen gesetzten Frist kann der Käufer zurücktreten.
Sämtliche genannte Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lieferwerk oder Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Schadenersatzansprüche wegen Verzug stehen dem Käufer nur zu, wenn unsere Haftung nicht nach Nr. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt ist. Mehr-und/oder Minderlieferungen sowie Farbabweichungen bei veredelter Ware in Höhe von +/- 10% sind möglich und müssen akzeptiert werden.
§6 Versand, Gefahrübergang
Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht auf den Käufer über mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerkes.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die POS GmbH nicht verpflichtet, etwaiges Gut zu versichern. Sofern der Käufer es schriftlich beantragt, wird die POS GmbH auf Kosten des Käufers die Lieferung durch eine Transportversicherung versichern.
§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit dem Käufer bleibt die Ware im Eigentum der POS GmbH. Der Käufer ist aus diesem Grunde verpflichtet, die uns gehörenden Waren (Vorbehaltsware) getrennt zu lagern und entsprechend zu kennzeichnen. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware sorgfältig zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen, der POS GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
Sämtliche dem Käufer hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt dieser hiermit im Voraus in voller Höhe an die POS GmbH ab; im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unseren Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Die Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig. Die POS GmbH nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Die Ermächtigung des Käufers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie auch dann, wenn gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt wird. Daneben ist die Globus Warenhandel GmbH berechtigt, die Verarbeitung und jede Veränderung der gelieferten Vorbehaltsware ausdrücklich zu untersagen und die Einzugsermächtigungen zu widerrufen, und die Untersagung sowie den Widerruf dritten Unternehmen mitzuteilen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage erheben kann. Soweit der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
§8 Mängelrüge und Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware und die Verpackung unverzüglich bei Anlieferung zu untersuchen. Insbesondere hat der Käufer einzelne Warenproben zu öffnen und zu überprüfen. Der Käufer hat alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, auf jeden Fall aber vor Weiterverkauf, Verwendung oder Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, dass heißt nach unserer Wahl auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Käufer muss uns ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
Bei neu hergestellten Sachen oder Leistungen haften wir für ein Jahr ab Lieferung; beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers für die Vornahme von Deckungskäufen bei Nichtlieferung sind ausgeschlossen.
Im Auftrag des Bestellers, können unsere Produkte besonders gestaltet, bedruckt, graviert oder mit anderen technischen Verfahren gekennzeichnet werden. Soweit der Besteller für diese Gestaltung eigene Vorlagen einreicht, ist er selbst dafür verantwortlich, dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass die Verwendung der Vorlagen und die durch ihn veranlasste Gestaltung unserer Produkte, nicht gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Markengesetz) verstößt. Verstößt die Verwendung der vom Empfänger eingereichten Vorlagen gegen gesetzliche Vorschriften, so ist uns der Besteller zum Ersatz der uns dadurch entstehenden Kosten verpflichtet.
Für unsere Lieferungen sind die Vorlagen des Bestellers maßgebend. Die Vorlagen sind vor der Anlieferung vom Besteller auf Eignung zu überprüfen. Für Mängel, die auf die vom Besteller gelieferten Vorlagen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Wir sind auch nicht verpflichtet, den Besteller auf etwaige Mängel der Vorlagen hinzuweisen. Geringfügige Farb- und Tonwertabweichungen von der Vorlage berechtigen nicht zur Beanstandung der Lieferung und müssen akzeptiert werden.Es ist zu beachten, dass gewünschte Druckfarben nur auf weißem Untergrund fast farbgetreu zur Geltung kommen.
Wenn auf farbigem Material keine weiße Druckfarbe unterlegt wird, sind Reklamationen wegen Farbabweichungen ausgeschlossen!
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse, Einzelstücke, Ausfallmuster, in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über soweit es sich nicht um Fehler handelt die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind.
Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Absätze sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Die vorstehenden Absätze finden keine Anwendung, soweit wir nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften.
§9 Haftung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die POS GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die POS GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden, die vorhersehbar und aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch sind
Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von uns gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
§10 Schriftform, Teilunwirksamkeit
Änderungen, Ergänzungen oder die einvernehmliche Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitteilungen durch Telefax erfüllen das Schriftformerfordernis. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen der Vertragspartner, die zur Begründung, Wahrung oder Ausübung ihrer Rechte erforderlich sind, insbesondere Mängelrügen, Fristsetzungen oder einseitige Aufhebungserklärungen. Durch mündliche Vereinbarung kann das Schriftformerfordernis nicht aufgehoben werden.
Sollte eine Bestimmung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommender rechtswirksamer Ersatzregelung treffen.
§11 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
P.O.S. Point of Sales Services & Concept GmbH
Hauptstraße 33 | 04463 Großpösna/Leipzig
Telefon (034297) 14 38.0 | Telefax (034297) 914 38.20
E-Mail: service(at)point-of-sales.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Käufers und für unsere Verpflichtungen ist Leipzig.
Als Gerichtsstand ist für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Leipzig vereinbart. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, Klagen gegen den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.
Es gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
P.O.S. Point of Sales Services & Concept GmbH, Datum: 01.01.2011
